Bildquelle oben: © Jürgen Fälchle / Fotolia.com
Behandlungsangebot
Unter Psychotherapie versteht man ganz allgemein die Behandlung von seelischen Leiden. Hierzu haben sich im Laufe der Zeit verschiedene Psychotherapieverfahren mit unterschiedlichen Grundannahmen und Behandlungsmethoden entwickelt.
Ich biete Ihnen folgende Therapieverfahren bzw. Behandlungsschwerpunkte an:
> VERHALTENSTHERAPIE
> HYPNOTHERAPIE
> PSYCHOONKOLOGIE
In meiner Praxis behandle ich hauptsächlich folgende psychische Störungen bei Erwachsenen:
- Depressionen
- Angststörungen (Phobien, Panikattacken, soziale Ängste, Prüfungsängste etc.)
- Zwangsstörungen
- Belastungs- und Anpassungsstörungen (einschließlich komplizierten Trauerreaktionen sowie psychischen Belastungen bei körperlichen Erkrankungen)
- somatoforme Störungen (einschließlich Schmerzstörungen)
- Schlafstörungen
- Persönlichkeitsstörungen
Ablauf
Sollten Sie an der Durchführung einer Psychotherapie in meiner Praxis interessiert sein, bitte ich Sie ausschließlich um telefonische Kontaktaufnahme unter 0941 / 38 22 46 85 während meiner Telefonsprechzeiten (siehe Infokasten rechte Seite). Hier können erste Fragen geklärt werden. Ich kann Ihnen dann entweder bereits zeitnah einen Termin für ein Erstgespräch im Rahmen der sogenannten Psychotherapeutischen Sprechstunde bzw. der sogenannten Probatorik anbieten oder Sie über die aktuellen Wartezeiten informieren.
Sollten Sie wegen Ihrer Beschwerden bereits in Behandlung gewesen sein, bitte ich Sie, die entsprechenden Berichte und Arztbriefe zum Erstgespräch mitzubringen.
Das weitere Vorgehen hängt vom jeweiligen Kostenträger ab.
Eine psychotherapeutische Sitzung dauert in der Regel 50 Minuten und findet vor allem zu Therapiebeginn möglichst einmal wöchentlich statt.
Kostenübernahme
- Gesetzlich Versicherte: Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Aufgrund meiner Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit kann ich die Kosten direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen. Bringen Sie hierfür sowohl zum Erstgespräch als auch jeweils zum Quartalsbeginn Ihre Krankenversicherungskarte mit. Voraussetzung für eine Psychotherapie ist für gesetzlich Versicherte grundsätzlich die Durchführung von mindestens 50 Minuten Psychotherapeutische Sprechstunde innerhalb der letzten 12 Monate. In dieser soll vor allem abgeklärt werden, ob eine psychische Störung von Krankheitswert vorliegt und welche professionelle Unterstützung empfohlen werden kann. Die Psychotherapeutische Sprechstunde kann entweder in meiner oder einer anderen psychotherapeutischen Praxis durchgeführt werden. Sie kann dann entfallen, wenn in den letzten 12 Monaten eine Behandlung in einem psychiatrischen oder psychosomatischen Krankenhaus oder einer Rehabilitationsklinik durchgeführt und dort die Indikation für eine psychotherapeutische Weiterbehandlung gestellt worden ist. Vor dem eigentlichen Beginn einer Psychotherapie steht die sogenannte Probatorik. Hierunter sind die anfänglichen bis zu vier Probegespräche zu verstehen, bevor eine verbindliche therapeutische Zusammenarbeit vereinbart wird. Die Probatorik dient neben dem gegenseitigen Kennenlernen hauptsächlich der Diagnostik und Therapieplanung. Wenn wir nach diesem Zeitraum eine verbindliche therapeutische Zusammenarbeit vereinbaren, wird bei der zuständigen Krankenkasse ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Für die Antragstellung ist zudem ein sogenannter Konsiliarbericht erforderlich, den Sie zum gegebenen Zeitpunkt von Ihrem Arzt einholen. Dieser dient zur somatischen Abklärung vor Aufnahme einer Psychotherapie. Voraussetzung für die Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Krankenkasse ist das Vorliegen einer psychischen Störung von Krankheitswert. Die Therapiedauer hängt von Ihren individuellen Beschwerden ab. Aktuell sind Kostenübernahmen von bis zu 60 Stunden, in Einzelfällen von bis zu 80 Stunden, möglich.
- Privat Versicherte: Das Honorar richtet sich nach der jeweils aktuellen Fassung der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP). Die Kostenübernahme für Psychotherapie ist mit Ihrer privaten Krankenversicherung individuell in Ihrem Versicherungsvertrag geregelt. Klären Sie bitte vor dem Erstgespräch mit Ihrer privaten Krankenversicherung ab, ob und inwieweit die Kosten für eine Psychotherapie übernommen werden. Bringen Sie gegebenfalls das Formular für die Beantragung einer Psychotherapie bei Ihrer privaten Krankenversicherung mit. Auch hier ist ein sogenannter Konsiliarbericht zur somatischen Abklärung erforderlich.
- Selbstzahler: Sollten Sie die Kosten einer Psychotherapie selbst tragen wollen, richtet sich das Honorar wie bei privat Versicherten nach der jeweils aktuellen Fassung der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP). Auch hier ist ein sogenannter Konsiliarbericht zur somatischen Abklärung erforderlich.